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Einzugsgebiet
- Alle Gemeinden des Zweckverbandes der Schulgemeinden im Bezirk Andelfingen
- Auf Anfrage: Kinder aus den Gemeinden Pfungen, Dättlikon, Neftenbach, Hettlingen, Dägerlen, Dinhard, Altikon, Ellikon a.d.Thur
- Kinder aus weiteren umliegenden Gemeinden und Kantonen, wenn ein Platz frei ist
Antragsberechtigte Stellen
Schulpflegen, auf Antrag des SPD, nach Empfehlung von
- Frühberatungsdiensten
- Ärzten
- Kinderkliniken
- Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten
- anderen heilpädagogischen Sonderschulen
Aufnahmeverfahren
- In der Regel besuchen die Eltern mit ihrem Kind und evtl. einer Person, die das Kind bereits pädagogisch oder therapeutisch betreut hat, die Schule.
- Die Eltern melden sich bei der Schulpflege mit dem Wunsch nach einer Einschulung an der HPS Humlikon.
- Diese beauftragt den SPD mit einer Abklärung.
- Der SPD stellt nach der Abklärung und nach einem Runden Tisch mit allen Beteiligten Antrag an die Schulpflege auf Integration oder Separation.
- Die Schulpflege entscheidet über den Antrag und benachrichtigt alle Beteiligten per Protokollauszug.
- Die HPS schickt den Eltern die Anmeldung.
- Der Antrag auf Bewilligung der Sonderschulung und auf Kostengutsprache (ausgenommen bezirkseigene Kinder) bei der zuständigen Schulpflege erfolgt durch die Schulleitung der HPS Humlikon.
- Die weitere Organisation liegt in der Verantwortung der HPS, bei Integrationen in Zusammenarbeit mit der Regelschule.
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