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Der Schulbesuch ist für die Eltern der Schülerinnen und Schüler unentgeltlich.
Die Finanzierung des gesamten Schulbetriebs wird durch Gemeinde- und Kantonsbeiträge gewährleistet.
Die Aufteilung des finanziellen Aufwandes auf die Kostenträger erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, beziehungsweise nach der Vereinbarung des Zweckverbandes.
Für auswärtige Schülerinnen und Schüler wird von der betreffenden Schulgemeinde ein Schulgeld gemäss der vom Kanton bestimmten Mindestversorgertaxe erhoben.
Für die Mittagsverpflegung wird der vom Kanton vorgegebene Elternbeitrag (aktuell Fr. 8.-) verlangt. |
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