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Integrationen von geistig behinderten Kindern in die Regelschule
Zur Sonderschulung gehört die Schulung in Tagessonderschulen und Heimsonderschulen, die in die Regelklasse integrierte Sonderschulung und als Ausnahmefälle die Sonderschulung als Einzelunterricht.
Die HPS Humlikon bietet Integrationen gemäss den Vorgaben der Bildungsdirektion an. Die Rahmenbedingungen der integrierten Sonderschulung sind in einem Rahmenkonzept (Arbeitsversion) der Bildungsdirektion für die Übergangszeit von 2008-2010 festgelegt.
Wenn nach der Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst feststeht, dass eine Sonderschulung nötig ist, empfiehlt der SPD neben Art und Umfang auch die geeignete Form der Sonderschulung. Ist eine integrierte Sonderschulung nicht möglich, so ist dies im schulpsychologischen Bericht zu begründen, da gemäss Leitsatz 3 des Bildungsrates (Verabschiedung im Juli 2006) integrative Schulungsformen die Regel sind.
Der Entscheid für eine Sonderschulung wird durch die Schulpflege gefällt.
Im Zweckverband sind die Planungsschritte zur Integration festgelegt:
- Bei einem Kind wird in Betracht gezogen, dass es Sonderschulung benötigt. Die Eltern wünschen, dass ihr Kind in der Gemeinde integriert werden soll.
- Die Schulpflege wird informiert und veranlasst bis spätestens Ende Oktober beim SPD eine schulpsychologische Gesamtbeurteilung. Diese beinhaltet die Klärung der Sonderschulbedürftigkeit inklusive einen Runden Tisch mit den Beteiligten, in Anwesenheit der Schulleitung der HPS Humlikon. Die Gesamtbeurteilung soll bis spätestens Ende Januar stattfinden.
- Ergibt das Resultat der Gesamtbeurteilung, dass das Kind Sonderschulung benötigt, stellt der SPD Antrag bei der Schulpflege und empfiehlt Integration oder Separation.
- Die Schulpflege beschliesst die Sonderschulung und meldet das Kind bei der HPS an.
- Die Eltern füllen die Anmeldung für die HPS a
- Die HPS klärt am Runden Tisch oder in einem separaten Gespräch die Details der Beschulung ab. Dieses Gespräch findet bis spätestens Ende Februar statt.
- Die Beschlüsse zwischen der Regel- und der Sonderschule werden in einem Protokoll festgehalten.
- Die Sonderschule ist, in Zusammenarbeit mit der Regelschule, verantwortlich für Planung, Organisation und Durchführung der integrativen Sonderschulung. Der SPD kann bei Bedarf jederzeit beigezogen werden.
- Die personellen und lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Regelschule werden in die Planung mit einbezogen.
Weitere Integrationsmöglichkeiten:
- Kindergartenkinder besuchen tageweise den Regelkindergarten ihrer Gemeinde.
- Einzelne Kinder können nach Notwendigkeit und Möglichkeiten am Unterricht in anderen Klassen (HPS oder Regelschule) teilnehmen.
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